Anmeldepflicht und Frist
Jeder Hund, der älter als zwölf Wochen ist, muss bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes binnen drei Tagen gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
Für die Hundeanmeldung bei der Gemeinde sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Positiver Sachkundenachweis
- Registrierbestätigung aus der Heimtierdatenbank
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro pro Hund.
- Tierärztliche Bestätigung (vorzulegen zwischen dem vollendeten 12. und spätestens dem 14. Lebensmonat).
- Alltagstauglichkeitsprüfung (nur für große Hunde und spezielle Rassen, vorzulegen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat).
- Formular Hundeanmeldung.pdf
Abmeldepflicht und Sonstiges
- Die Abmeldung des Hundes (z.B. bei Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde mitgeteilt werden - Formular Hundeabmeldung.pdf
- Solange die Abmeldung nicht erfolgt ist, bleibt die Abgabenpflicht bestehen.
- Änderungen (z.B. Adressänderung, Wechsel des Halters) sind ebenfalls meldepflichtig.
- Die Hundemarke darf bei verstorbenen oder weggegebenen Hunden nicht weiterverwendet werden, da jeder Hund eine eigene Marke erhält
Weitere Infos finden Sie unter: www.hundehaltung-ooe.gv.at oder www.land-oberoesterreich.gv.at.