Hundehaltung

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Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer Gemeinde sicher und rücksichtsvoll funktioniert, sind bei der Hundehaltung die Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 zu beachten.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Anmeldung Ihres Hundes

Jeder Hund muss bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes angemeldet werden:

  • ab der 12. Lebenswoche
  • innerhalb von 5 Werktagen nach Anschaffung

Die Anmeldung erfolgt im Gemeindeamt mittels Formular: Hundeanmeldung

Voraussetzungen für die Hundehaltung

Für die Haltung eines Hundes sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Mindestalter: 16 Jahre 
  • Sachkundenachweis vor Anschaffung verpflichtend 
  • Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung (mind. € 725.000) 
  • Registrierung in der Heimtierdatenbank

Zusätzliche Anforderungen

Je nach Größe oder Einstufung des Hundes können weitere Nachweise notwendig sein:

  • Tierärztliche Bestätigung (z. B. Größe/Gewicht)
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) bei größeren bzw. auffälligen Hunden

Große Hunde & spezielle Rassen

Im Gesetz wird unterschieden:

  • Große Hunde: ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht 

Für diese gelten strengere Vorschriften, insbesondere:

  • verpflichtende Prüfung (ATP)
  • erhöhte Sorgfaltspflichten

Auch für auffällige Hunde oder bestimmte Rassen gelten zusätzliche Auflagen.

Verhalten im öffentlichen Raum - Rücksichtnahme

Beim Führen von Hunden gilt:

  • Hunde sind so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet werden
  • Im Ortsgebiet gilt in der Regel: Leinenpflicht
  • In sensiblen Bereichen (z. B. Schulen, Spielplätze, Veranstaltungen): Leinen- und Maulkorbpflicht

Bitte achten Sie außerdem darauf, Verunreinigungen durch Ihren Hund zu vermeiden und entsprechend zu beseitigen.

Besondere Pflichten

  • Hunde dürfen nicht zur Aggressivität erzogen oder ausgebildet werden
  • Halter:innen müssen ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben
  • Bei Problemen oder Gefährdung kann die Gemeinde Auflagen erteilen oder die Hundehaltung untersagen 

Änderungen & Abmeldung

Folgende Änderungen müssen der Gemeinde gemeldet werden:

  • Abmeldung bei Tod, Weitergabe oder Umzug des Hundes mittels Formular: Hundeabmeldung
  • Änderungen der Halterdaten

Wichtig: Ohne Abmeldung bleibt die Abgabenpflicht bestehen.

Weitere Informationen

Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Niederneukirchen - Bürgerservice.
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auch unter: www.hundehaltung-ooe.gv.at oder www.land-oberoesterreich.gv.at