Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Gemeinde Niederneukirchen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
•einer Bildmarke,
•dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments: 
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:

www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

www.buergerkarte.at
Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments: 
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorliegende Dokument von der Gemeinde Niederneukirchen stammt.
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Niederneukirchen.

Tel.Nr: 07224/7155
E-Mail: gemeinde@niederneukirchen.ooe.gv.at