Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge, die von Bürger*innen eingebracht werden.

Wenn Sie Interesse haben, daran mitzuwirken finden Sie nachfolgend einige wichtige Informationen dazu.
Wo kann ich meine Stimme abgeben, also unterschreiben?
In Niederneukirchen ist eine Unterschriftenabgabe auf der Gemeinde, zu den in der Ausschreibung angeführten Zeiten möglich.
Wie kann ich meine Stimme abgeben?
- Persönliche Unterschrift bei einer beliebigen Gemeinde, unabhängig vom Hauptwohnsitz
- Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria erforderlich)
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel, nachweisen.
Gewusst!?
Je Volksbegehren ist nur eine Stimmabgabe möglich. Sie haben das gewünschte Volksbegehren bereits in der Einleitungsphase unterschrieben
(= Unterstützungserklärung)? Dann zählt Ihre Stimme automatisch auch im Eintragungsverfahren!
Bin ich überhaupt stimmberechtigt?
JA, wenn Sie,
- einen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- am Tag der Unterstützung das Wahlrecht zum Nationalrat haben und
- in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Ist das Ergebnis für die Regierung verbindlich?
Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll. Ab einer bestimmten Anzahl an Unterschriften müssen diese aber verbindlich im Nationalrat behandelt werden.
Wo finde ich aktuelle Volksbegehren?
Eine Übersicht zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie
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