Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge, die von Bürger*innen eingebracht werden.

Abstimmung

Wenn Sie Interesse haben, daran mitzuwirken finden Sie nachfolgend einige wichtige Informationen dazu.

Wo kann ich meine Stimme abgeben, also unterschreiben?

In Niederneukirchen ist eine Unterschriftenabgabe auf der Gemeinde, zu den in der Ausschreibung angeführten Zeiten möglich.

Wie kann ich meine Stimme abgeben?

Als Stimmberechtigter können Sie unabhängig zum aktuellen Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online am Digitalen Amt (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschreiben.

Gewusst!? 

Je Volksbegehren ist nur eine Stimmabgabe möglich. Sie haben das gewünschte Volksbegehren bereits in der Einleitungsphase unterschrieben
(=Unterstützungserklärung)? Dann zählt Ihre Stimme automatisch auch im Eintragungsverfahren!

Bin ich überhaupt stimmberechtigt? 

JA, wenn Sie

  • einen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • am Tag der Unterstützung das Wahlrecht zum Nationalrat haben und
  • in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Ist das Ergebnis für die Regierung verbindlich?

Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll. Ab einer bestimmten Anzahl an Unterschriften müssen diese aber verbindlich im Nationalrat behandelt werden.

Wie aktiviere ich meine Handy-Signatur?

Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur finden Sie ebenfalls am Digitalen Amt oder in folgendem Dokument.
Aktivierung Handy-Signatur

Wo finde ich aktuelle Volksbegehren?

Eine Übersicht zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie

- auf der Website des Bundesministerium für Inneres

- am Digitalen Amt oder

- unserer Amtstafel.

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